Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Hebammenraums Fellbach, Maria Huber, Pfarrstr. 11, 70734 Fellbach
§ I Anmeldung und Zustandekommen des Vertrags
1 Anmeldung
Die Anmeldungen zu Kursen im Hebammenraum erfolgt in der Regel online über die
Homepage der Einrichtung www.hebammenraum-fellbach.de. Eine Anmeldung kann
auch schriftlich per E-Mail erfolgen sowie telefonisch oder persönlich. Die Möglichkeit
der Teilnahme am Kurs besteht erst nach Erhalt unserer Anmeldebestätigung, die wir
in der Regel per E-Mail versenden.
2 Bestätigung der Anmeldung
Das Vertragsverhältnis mit dem Hebammenraum, oder einem externen Kursleiter
kommt erst dann rechtswirksam zustande, wenn die Praxis/ der Kursleiter einen
freien Kursplatz bestätigt hat und eine Anmeldebestätigung versandt wurde. Jedoch
unter dem Vorbehalt, dass die festgelegte Mindestteilnehmerzahl zum Kursbeginn
erreicht wird. Widerrufsrechte bleiben hiervon unberührt.
3 Zahlung der Kursgebühren
Die Höhe der verbindlichen Kursgebühr ist den Kursbeschreibungen auf der
Homepage des Hebammenraumes zu entnehmen. Die Kursgebühr ist grundsätzlich
nach Rechnungserhalt fällig und in einem Betrag vor Beginn der Veranstaltung laut
Frist der Zahlungsaufforderung auf das von der Praxis / dem Kursleiter angegebene
Konto zu entrichten. In jedem Fall ist die Kursgebühr vor Kursstart fällig. Bei einigen
Kursen ist das Entgelt zu Beginn der Veranstaltung in bar zu entrichten, hierauf wird
in der Anmeldebestätigung hingewiesen. Mahnkosten gehen zu Lasten der
Teilnehmerin und werden dieser von dem Hebammenraum in Rechnung gestellt. Für
jede außergerichtliche Mahnung durch den Hebammenraum werden der
Teilnehmer/in 5,00 in Rechnung gestellt. Ausnahme: Geburtsvorbereitungs- und
Rückbildungskurse werden direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet,
hierfür fällt keine Gebühr für die Kursteilnehmerin an, auch Fehlstunden dürfen laut
aktuellem Hebammenhilfevertrag nicht mehr privat in Rechnung gestellt werden –
eine Fehlstunde ist somit ein finanzieller Ausfall für die Hebamme.
§ 2 Termine, Zeiten und Kursorte
1 Verlegung von Kursterminen
Alle angebotenen Kurse finden zu den angegebenen Terminen und Zeiten statt.
Änderungen sind dem Hebammenraum vorbehalten. Änderungen vor Kursbeginn
führen für die Kursteilnehmerin zu einem Sonderkündigungsrecht binnen 7 Tagen.
Das Verlegen von einzelnen Terminen im Kursverlauf hat kein
Sonderkündigungsrecht oder Teilerstattungen zur Folge. Im Falle einer
Terminverschiebung oder eines Kursausfalls informiert der Hebammenraum/die
Kursleiterin rechtzeitig. Ausgefallene Stunden versuchen wir nach Möglichkeit
nachzuholen. Bei nicht Erreichen der erforderliche Mindestteilnehmerzahl behält sich
der Hebammenraum vor, den Kurs bis zum Tag des eigentlichen Kursbeginns
abzusagen, soweit keine besondere Vereinbarung mit dem Auftraggeber erfolgt ist.
§ 3 Rücktritt, Kursabsagen und Erstattungen von Kursgebühren
Stand Januar 2026Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Hebammenraums Fellbach, Maria Huber, Pfarrstr. 11, 70734 Fellbach
1 Rücktritt und Kündigung durch den Hebammenraum
Werden ausgeschriebene Kurse durch die Geschäftsführung/ die Kursleiterin
abgesagt, z.B. weil die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist, werden die
Teilnehmer/innen über die Absage unverzüglich schriftlich oder telefonisch informiert.
Bereits eingezahlte Kursgebühren werden in voller Höhe unverzüglich
zurückerstattet.
2 Rücktritt von Teilnehmer/innen
Der Rücktritt von Teilnehmer/innen von der Anmeldung ist bis 6 Wochen vor dem
Kurstermin möglich und in jedem Fall schriftlich zu erklären.
Bei einem rechtzeitigen Rücktritt bis spätestens 6 Wochen vor Kursstart, wird die
volle Kursgebühr, abzgl. einer Verwaltungspauschale von € 5,00 erstattet.
Bei einem Rücktritt bis spätestens 21 Tage vor Kursbeginn erstatten wir 50 % der
Teilnahmegebühren.
Erfolgt der Rücktritt später als 21 Tage vor Beginn, so ist eine Erstattung der
Kursgebühren nur möglich, wenn ein/e Ersatzteilnehmer/in sich verbindlich anmeldet.
In diesem Fall behalten wir uns vor, eine Verwaltungsgebühr von € 10,00
einzubehalten.
Ein Rücktritt von Teilnehmer/innen nach Beginn des Kurses ist nicht möglich.
Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
3 Umbuchung
Ein Anspruch auf Umbuchung in einen anderen Kurs besteht nicht. In
Ausnahmefällen kann der Hebammenraum die Umbuchung in einen anderen Kurs
zulassen. In diesem Fall behalten wir uns die Erhebung einer Bearbeitungsgebühr
von maximal 10 EUR vor.
§ 4 Teilnahmebescheinigung
Nach regelmäßig absolviertem Kurs kann der Teilnehmer/die Teilnehmerin eine
Teilnahmebescheinigung erhalten. Die Teilnahmebescheinigung ist kostenlos bei
Selbstabholung/E-Mail.
§ 5 Hausordnung
Es gilt die Hausordnung des Hebammenraums Fellbach
Im gesamten Haus darf nicht geraucht werden. Die Hinweise der Mitarbeiter/innen
sind zu beachten.
§ 6 Haftung, Ausnahmen von diesen Teilnahmebedingungen
Eine Haftung für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit übernimmt die
der Hebammenraum nur für diejenigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder
fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
des Hebammenraums beruhen. Für sonstige Schäden übernimmt der
Hebammenraum keine Haftung.
1 Haftung für Eigentum
Der Hebammenraum übernimmt keine Haftung für mitgebrachte (Wert-)
Gegenstände und Garderobe.
Der Hebammenraum übernimmt keine Haftung für die Beschädigung von Eigentum
von Teilnehmern (z.B. Brillen, Mobiltelefone), wenn dieses während der Übungen
beschädigt wird.
Stand Januar 2026Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Hebammenraums Fellbach, Maria Huber, Pfarrstr. 11, 70734 Fellbach
Der Hebammenraum übernimmt keine Haftung für die Beschädigung der
Gesundheit, wenn diese aus Situationen heraus erfolgt, die nicht im konkreten
Zusammenhang mit den Übungsanleitungen steht. Die Haftung ist beschränkt auf
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
§ 7 Reklamation über Dienstleistungen des Hebammenraumes
Reklamationen bezüglich einer vom Teilnehmer empfundenen Schlechtleistung des
Hebammenraumes sind der Geschäftsstelle des Hebammenraumes schriftlich
binnen 7 Tage nach Kursende vorzutragen. Sollten Verletzungen oder Beschwerden
im Zusammenhang mit dem Besuch einer Veranstaltung auftreten, so sind diese
unverzüglich mündlich bei der jeweiligen Kursleitung anzuzeigen, sowie schriftlich in
der Geschäftsstelle zu melden.
§ 8 Gerichtsstand
Gerichtsstand bei Streitigkeiten aller Art ist Waiblingen
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von
Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt
dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor
Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 246 § 2 i. V. m. § 1 Abs. 1 und 2
EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB i. V. m. Art. 246 §
3 EGBGB.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu entrichten an:
Hebammenraum Fellbach, Pfarrstr. 11, 70734 Fellbach
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben.
Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in
verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz
leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen
für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur
Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist
beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren
Empfang.
Besonderer Hinweis
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren
ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt
haben.
Stand Januar 2026
Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) des Hebammenraums Fellbach
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertraglichen
Beziehungen der Hebamme Maria Huber (Hebammenraum) und der Leistungsempfängerin.
2. Rechtsverhältnis
Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hebamme Maria Huber (Hebammenraum) und der
Leistungsempfängerin sind privatrechtlicher Natur.
3. Umfang der Leistungen
(1) Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe
nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV –
Spitzenverband abgeschlossen wurde.
(2) Bei Selbstzahlerinnen richtet sich das Leistungsangebot nach der Privatgebührenordnung des
Bundeslandes, in dem die Leistung erbracht wird.
(3) Nicht Gegenstand der Leistungen der Hebamme Maria Huber (Hebammenraum) sind die
Leistungen der von den Hebammen hinzugezogenen Ärzte bzw. Krankentransporte. Leistungen hinzu
gezogener Ärzte oder Krankentransporte werden von diesen gesondert berechnet.
(4) Für vereinbarte Termine, die von der Leistungsempfängerin nicht eingehalten werden und die nicht
spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, stellt die Hebamme die entgangene Vergütung
der Leistungsempfängerin in Rechnung.
4. (1) Als Wahlleistungen können vereinbart werden:
a) Leistungen, die nicht Gegenstand des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a
SGB V sind und über die keine Zusatzvereinbarung mit Einzelkassen abgeschlossen wurde, z.B.
Laboruntersuchungen, Akupunktur, Kurse
5. Abrechnung des Entgelts
(1) Bei gesetzlich Versicherten rechnet Hebamme Maria Huber (Hebammenraum) die Leistungen mit der
leistungspflichtigen gesetzlichen Krankenkasse ab. Davon nicht umfasst sind die vereinbarten Wahlleistungen.
Für diese sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Zahlung verpflichtet.
(2) Leistungsempfängerinnen, für die eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts die
Leistungen, die im Rahmen von Schwangerschaft und Mutterschaft in Anspruch genommen werden schuldet
(z.B. Heilfürsorgeberechtigte), legen eine Kostenübernahme-erklärung ihrer Kostenträger vor, die die Leistungen
der Hebamme Maria Huber (Hebammenraum) nach Nr. 3 dieser AVB umfasst. Liegt diese
Kostenübernahmeerklärung nicht vor oder deckt sie die in Anspruch genommenen Leistungen nicht ab, sind die
Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen verpflichtet.
(3) Selbstzahlerinnen sind zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen der Hebamme Maria Huber
(Hebammenraum) nach dieser AVB verpflichtet.
Bei Selbstzahlerinnen richtet sich der erstattungsfähige Leistungsumfang nach der Privatgebührenordnung des
Bundeslandes der Leistungserbringung. Die Leistungsempfängerin ist selbst dafür verantwortlich, die
Erstattungsfähigkeit von Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären.
Stand: Januar 2026Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) des Hebammenraums Fellbach
(4) Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen
gemäß § 288 BGB sowie Mahngebühren in Höhe von pauschal 5,- Euro berechnet werden.
(5) Eine Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.
(6) Sofern die Leistungsempfängerin Wahlleistungen mit der Hebamme Maria Huber (Hebammenraum)
vereinbart hat, kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
8. 9. Diese allgemeinen Vertragsbedingungen treten am 01.07.2019 in Kraft.
Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen
Regelungen. Die unwirksamen Bestimmungen sollen ersetzt werden durch eine solche Regelung,
die der unwirksamen am nächsten kommt.
Stand: Januar 2026

