AGB und AVB – Kurse

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Hebammenraums Fellbach, Maria Huber, Pfarrstr. 11, 70734 Fellbach

§ I Anmeldung und Zustandekommen des Vertrags

1 Anmeldung

Die Anmeldungen zu Kursen im Hebammenraum erfolgt in der Regel online über die

Homepage der Einrichtung www.hebammenraum-fellbach.de. Eine Anmeldung kann

auch schriftlich per E-Mail erfolgen sowie telefonisch oder persönlich. Die Möglichkeit

der Teilnahme am Kurs besteht erst nach Erhalt unserer Anmeldebestätigung, die wir

in der Regel per E-Mail versenden.

2 Bestätigung der Anmeldung

Das Vertragsverhältnis mit dem Hebammenraum, oder einem externen Kursleiter

kommt erst dann rechtswirksam zustande, wenn die Praxis/ der Kursleiter einen

freien Kursplatz bestätigt hat und eine Anmeldebestätigung versandt wurde. Jedoch

unter dem Vorbehalt, dass die festgelegte Mindestteilnehmerzahl zum Kursbeginn

erreicht wird. Widerrufsrechte bleiben hiervon unberührt.

3 Zahlung der Kursgebühren

Die Höhe der verbindlichen Kursgebühr ist den Kursbeschreibungen auf der

Homepage des Hebammenraumes zu entnehmen. Die Kursgebühr ist grundsätzlich

nach Rechnungserhalt fällig und in einem Betrag vor Beginn der Veranstaltung laut

Frist der Zahlungsaufforderung auf das von der Praxis / dem Kursleiter angegebene

Konto zu entrichten. In jedem Fall ist die Kursgebühr vor Kursstart fällig. Bei einigen

Kursen ist das Entgelt zu Beginn der Veranstaltung in bar zu entrichten, hierauf wird

in der Anmeldebestätigung hingewiesen. Mahnkosten gehen zu Lasten der

Teilnehmerin und werden dieser von dem Hebammenraum in Rechnung gestellt. Für

jede außergerichtliche Mahnung durch den Hebammenraum werden der

Teilnehmer/in 5,00 in Rechnung gestellt. Ausnahme: Geburtsvorbereitungs- und

Rückbildungskurse werden direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet,

hierfür fällt keine Gebühr für die Kursteilnehmerin an, auch Fehlstunden dürfen laut

aktuellem Hebammenhilfevertrag nicht mehr privat in Rechnung gestellt werden –

eine Fehlstunde ist somit ein finanzieller Ausfall für die Hebamme.

§ 2 Termine, Zeiten und Kursorte

1 Verlegung von Kursterminen

Alle angebotenen Kurse finden zu den angegebenen Terminen und Zeiten statt.

Änderungen sind dem Hebammenraum vorbehalten. Änderungen vor Kursbeginn

führen für die Kursteilnehmerin zu einem Sonderkündigungsrecht binnen 7 Tagen.

Das Verlegen von einzelnen Terminen im Kursverlauf hat kein

Sonderkündigungsrecht oder Teilerstattungen zur Folge. Im Falle einer

Terminverschiebung oder eines Kursausfalls informiert der Hebammenraum/die

Kursleiterin rechtzeitig. Ausgefallene Stunden versuchen wir nach Möglichkeit

nachzuholen. Bei nicht Erreichen der erforderliche Mindestteilnehmerzahl behält sich

der Hebammenraum vor, den Kurs bis zum Tag des eigentlichen Kursbeginns

abzusagen, soweit keine besondere Vereinbarung mit dem Auftraggeber erfolgt ist.

§ 3 Rücktritt, Kursabsagen und Erstattungen von Kursgebühren

Stand Januar 2026Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Hebammenraums Fellbach, Maria Huber, Pfarrstr. 11, 70734 Fellbach

1 Rücktritt und Kündigung durch den Hebammenraum

Werden ausgeschriebene Kurse durch die Geschäftsführung/ die Kursleiterin

abgesagt, z.B. weil die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist, werden die

Teilnehmer/innen über die Absage unverzüglich schriftlich oder telefonisch informiert.

Bereits eingezahlte Kursgebühren werden in voller Höhe unverzüglich

zurückerstattet.

2 Rücktritt von Teilnehmer/innen

Der Rücktritt von Teilnehmer/innen von der Anmeldung ist bis 6 Wochen vor dem

Kurstermin möglich und in jedem Fall schriftlich zu erklären.

Bei einem rechtzeitigen Rücktritt bis spätestens 6 Wochen vor Kursstart, wird die

volle Kursgebühr, abzgl. einer Verwaltungspauschale von € 5,00 erstattet.

Bei einem Rücktritt bis spätestens 21 Tage vor Kursbeginn erstatten wir 50 % der

Teilnahmegebühren.

Erfolgt der Rücktritt später als 21 Tage vor Beginn, so ist eine Erstattung der

Kursgebühren nur möglich, wenn ein/e Ersatzteilnehmer/in sich verbindlich anmeldet.

In diesem Fall behalten wir uns vor, eine Verwaltungsgebühr von € 10,00

einzubehalten.

Ein Rücktritt von Teilnehmer/innen nach Beginn des Kurses ist nicht möglich.

Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

3 Umbuchung

Ein Anspruch auf Umbuchung in einen anderen Kurs besteht nicht. In

Ausnahmefällen kann der Hebammenraum die Umbuchung in einen anderen Kurs

zulassen. In diesem Fall behalten wir uns die Erhebung einer Bearbeitungsgebühr

von maximal 10 EUR vor.

§ 4 Teilnahmebescheinigung

Nach regelmäßig absolviertem Kurs kann der Teilnehmer/die Teilnehmerin eine

Teilnahmebescheinigung erhalten. Die Teilnahmebescheinigung ist kostenlos bei

Selbstabholung/E-Mail.

§ 5 Hausordnung

Es gilt die Hausordnung des Hebammenraums Fellbach

Im gesamten Haus darf nicht geraucht werden. Die Hinweise der Mitarbeiter/innen

sind zu beachten.

§ 6 Haftung, Ausnahmen von diesen Teilnahmebedingungen

Eine Haftung für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit übernimmt die

der Hebammenraum nur für diejenigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder

fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen

des Hebammenraums beruhen. Für sonstige Schäden übernimmt der

Hebammenraum keine Haftung.

1 Haftung für Eigentum

Der Hebammenraum übernimmt keine Haftung für mitgebrachte (Wert-)

Gegenstände und Garderobe.

Der Hebammenraum übernimmt keine Haftung für die Beschädigung von Eigentum

von Teilnehmern (z.B. Brillen, Mobiltelefone), wenn dieses während der Übungen

beschädigt wird.

Stand Januar 2026Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Hebammenraums Fellbach, Maria Huber, Pfarrstr. 11, 70734 Fellbach

Der Hebammenraum übernimmt keine Haftung für die Beschädigung der

Gesundheit, wenn diese aus Situationen heraus erfolgt, die nicht im konkreten

Zusammenhang mit den Übungsanleitungen steht. Die Haftung ist beschränkt auf

Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

§ 7 Reklamation über Dienstleistungen des Hebammenraumes

Reklamationen bezüglich einer vom Teilnehmer empfundenen Schlechtleistung des

Hebammenraumes sind der Geschäftsstelle des Hebammenraumes schriftlich

binnen 7 Tage nach Kursende vorzutragen. Sollten Verletzungen oder Beschwerden

im Zusammenhang mit dem Besuch einer Veranstaltung auftreten, so sind diese

unverzüglich mündlich bei der jeweiligen Kursleitung anzuzeigen, sowie schriftlich in

der Geschäftsstelle zu melden.

§ 8 Gerichtsstand

Gerichtsstand bei Streitigkeiten aller Art ist Waiblingen

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von

Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt

dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor

Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 246 § 2 i. V. m. § 1 Abs. 1 und 2

EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB i. V. m. Art. 246 §

3 EGBGB.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu entrichten an:

Hebammenraum Fellbach, Pfarrstr. 11, 70734 Fellbach

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen

zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben.

Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in

verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz

leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen

für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur

Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist

beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren

Empfang.

Besonderer Hinweis

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren

ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt

haben.

Stand Januar 2026

Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) des Hebammenraums Fellbach

1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertraglichen

Beziehungen der Hebamme Maria Huber (Hebammenraum) und der Leistungsempfängerin.

2. Rechtsverhältnis

Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hebamme Maria Huber (Hebammenraum) und der

Leistungsempfängerin sind privatrechtlicher Natur.

3. Umfang der Leistungen

(1) Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe

nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV –

Spitzenverband abgeschlossen wurde.

(2) Bei Selbstzahlerinnen richtet sich das Leistungsangebot nach der Privatgebührenordnung des

Bundeslandes, in dem die Leistung erbracht wird.

(3) Nicht Gegenstand der Leistungen der Hebamme Maria Huber (Hebammenraum) sind die

Leistungen der von den Hebammen hinzugezogenen Ärzte bzw. Krankentransporte. Leistungen hinzu

gezogener Ärzte oder Krankentransporte werden von diesen gesondert berechnet.

(4) Für vereinbarte Termine, die von der Leistungsempfängerin nicht eingehalten werden und die nicht

spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, stellt die Hebamme die entgangene Vergütung

der Leistungsempfängerin in Rechnung.

4. (1) Als Wahlleistungen können vereinbart werden:

a) Leistungen, die nicht Gegenstand des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a

SGB V sind und über die keine Zusatzvereinbarung mit Einzelkassen abgeschlossen wurde, z.B.

Laboruntersuchungen, Akupunktur, Kurse

5. Abrechnung des Entgelts

(1) Bei gesetzlich Versicherten rechnet Hebamme Maria Huber (Hebammenraum) die Leistungen mit der

leistungspflichtigen gesetzlichen Krankenkasse ab. Davon nicht umfasst sind die vereinbarten Wahlleistungen.

Für diese sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Zahlung verpflichtet.

(2) Leistungsempfängerinnen, für die eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts die

Leistungen, die im Rahmen von Schwangerschaft und Mutterschaft in Anspruch genommen werden schuldet

(z.B. Heilfürsorgeberechtigte), legen eine Kostenübernahme-erklärung ihrer Kostenträger vor, die die Leistungen

der Hebamme Maria Huber (Hebammenraum) nach Nr. 3 dieser AVB umfasst. Liegt diese

Kostenübernahmeerklärung nicht vor oder deckt sie die in Anspruch genommenen Leistungen nicht ab, sind die

Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen verpflichtet.

(3) Selbstzahlerinnen sind zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen der Hebamme Maria Huber

(Hebammenraum) nach dieser AVB verpflichtet.

Bei Selbstzahlerinnen richtet sich der erstattungsfähige Leistungsumfang nach der Privatgebührenordnung des

Bundeslandes der Leistungserbringung. Die Leistungsempfängerin ist selbst dafür verantwortlich, die

Erstattungsfähigkeit von Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären.

Stand: Januar 2026Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) des Hebammenraums Fellbach

(4) Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen

gemäß § 288 BGB sowie Mahngebühren in Höhe von pauschal 5,- Euro berechnet werden.

(5) Eine Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.

(6) Sofern die Leistungsempfängerin Wahlleistungen mit der Hebamme Maria Huber (Hebammenraum)

vereinbart hat, kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.

8. 9. Diese allgemeinen Vertragsbedingungen treten am 01.07.2019 in Kraft.

Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen

Regelungen. Die unwirksamen Bestimmungen sollen ersetzt werden durch eine solche Regelung,

die der unwirksamen am nächsten kommt.

Stand: Januar 2026